Als beschuldigte Person müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen und sollten vor Akteneinsicht keine Aussage zur Sache machen. Sichern Sie das Schreiben, notieren Sie Fristen und lassen Sie die Ermittlungsakte prüfen.
Warum Schweigen zunächst schützt
Frühe Aussagen entstehen meist ohne Kenntnis der Akte. Schon kleine Ungenauigkeiten können später als Widerspruch erscheinen. Das Schweigerecht verhindert keine spätere, gut vorbereitete Einlassung.
Auch vermeintlich entlastende Erklärungen sollten erst abgegeben werden, wenn bekannt ist, worauf der Verdacht gestützt wird und welche Beweismittel vorliegen.
Welche Unterlagen Sie sichern sollten
Bewahren Sie Vorladung, Zustellnachweis und jede weitere Behördenpost vollständig auf. Löschen oder verändern Sie keine Chats, Fotos, Kalenderdaten oder Geräteinhalte.
- Chronologie der relevanten Ereignisse nur für die Verteidigung notieren
- Namen möglicher Zeugen und Fundorte von Nachrichten festhalten
- Keine Kontaktaufnahme mit der anzeigenden Person ohne Beratung
Wie die Verteidigung startet
Nach Mandatierung werden Vertretung und Akteneinsicht angezeigt. Erst die Akte zeigt, ob es um eine einzelne Aussage, digitale Kommunikation, medizinische Befunde oder weitere Ermittlungsansätze geht.
Darauf aufbauend wird entschieden, ob geschwiegen, schriftlich Stellung genommen oder gezielt Beweis erhoben werden soll.