„Aussage gegen Aussage“ führt weder automatisch zum Freispruch noch zur Verurteilung. Das Gericht muss die Aussage besonders sorgfältig würdigen und alle erreichbaren Umstände einbeziehen.
Was die Formel nicht bedeutet
Die Redewendung beschreibt eine Beweislage, ersetzt aber nicht die richterliche Würdigung. Entscheidend ist, ob die belastende Aussage unter Einbeziehung aller Umstände eine tragfähige Überzeugung ermöglicht.
Wie Aussagen analysiert werden
Die Verteidigung vergleicht frühe und spätere Schilderungen, fragt nach offenen Erinnerungslücken und prüft mögliche Einflüsse auf die Aussage. Dabei geht es nicht um pauschale Angriffe, sondern um überprüfbare Qualitätsmerkmale.
- Zeitpunkt und Anlass der ersten Mitteilung
- Konstanz zentraler Geschehensmerkmale
- Mögliche Suggestion oder nachträgliche Information
- Übereinstimmung mit Nachrichten, Zeugen und Zeitabläufen
Die Rolle der eigenen Einlassung
Eine eigene Aussage kann Chancen eröffnen, aber auch neue Widerspruchsflächen schaffen. Ob und in welcher Form sie sinnvoll ist, wird erst nach vollständiger Aktenkenntnis entschieden.