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Digitales Sexualstrafrecht

§ 184c StGB: jugendpornographische Inhalte

FachbeitragGeprüft: Rechtsanwalt Markus ChilcottStand: 25. Juli 2026So prüfen wir Inhalte
Wichtig: erst Aktenlage, dann Prognose.

Diese Seite ordnet typische Fragen ein. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Tatvorwurfs und der Ermittlungsakte.

Kurzantwort

§ 184c StGB betrifft jugendpornographische Inhalte und unterscheidet mehrere Handlungsformen. Alterseindruck, Art der Darstellung, Kenntnis und technische Speicherung müssen anhand der konkreten Dateien geprüft werden.

01Konkreten Inhalt statt Dateinamen bewerten
02Übertragungs- und Speicherweg rekonstruieren
03Abgrenzung der Handlungsformen beachten

Die Inhaltsbewertung ist ein Einzelfall

Dateiname, Ordner oder polizeiliche Kurzbezeichnung ersetzen nicht die rechtliche Prüfung des Inhalts. Entscheidend sind Darstellung, Kontext und die gesetzlichen Merkmale.

Digitale Herkunft und Nutzerwissen

Messenger, Gruppen, Cloud-Speicher und automatische Downloads können komplexe Spuren erzeugen. Zu klären ist, welche Handlung einer Person sicher zugeordnet werden kann und welche technischen Prozesse ohne bewusste Steuerung abliefen.

Verteidigung nach Akteneinsicht

Die Akte zeigt, welche Dateien kategorisiert wurden und auf welcher Grundlage. Darauf aufbauend können technische Einwände, eine eigene Inhaltsprüfung und eine rechtliche Einordnung vorbereitet werden.

Vertrauliche Ersteinschätzung

Bevor Sie sich erklären: Akte und Lage prüfen lassen.

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